Wie ist das Betriebspraktikum organisiert?

Das Betriebspraktikum in der Klassenstufe 11 kann in geeigneten kaufmännischen Betrieben, bei Behörden oder in entsprechenden Einrichtungen abgeleistet werden. Die Schülerinnen und Schüler müssen sich selbst um eine Praktikantenstelle bemühen. Es müssen vor der Versetzung in die Klassenstufe 12 einschließlich Urlaub (i. d. R. 6 Wochen) 52 Wochen Praktikum nachgewiesen werden. Der Betrieb stellt ein Praktikantenzeugnis aus. Das erfolgreich abgeleistete Praktikum ist Voraussetzung für die Versetzung in das zweite Jahr der Fachoberschule.

  • Die Praktikumsstellen müssen durch die Schülerinnen und Schüler eigenverantwortlich gesucht werden.
  • Die (ausgefüllten und unterschriebenen) Praktikumsverträge müssen spätestens in der letzten Schulwoche vor den Sommerferien in der Schule abgegeben werden.
  • Die Entscheidung über die Eignung als Praktikumsbetrieb trifft die Schule. Der/die Praktikant/in darf sich solche Betriebe wählen, die im Sinne des Berufsbildungsgesetzes ausbildungsgeeignet und -berechtigt sind (Ausbilderschein).
  • In Frage kommen u. a. kaufmännische Bereiche in Industrie-, Handels- und Handwerksbetrieben, Behörden, Banken und Versicherungen, Bibliotheken, Kanzleien, Steuerbüros, etc.
  • Vordrucke für Praktikumsverträge finden sich auf der Homepage unserer Schule
  • Die Gesamtdauer des Praktikums beträgt 52 Wochen (52 Wochen abzüglich 6 Wochen Urlaub).
  • Als Praktikant/in muss mit dem jeweiligen Praktikumsbetrieb ein Praktikumsvertrag abgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Vergütung besteht nicht.
  • Unfallschutz an den Praktikumstagen hat der/die Praktikant/in über die entsprechende Berufsgenossenschaft der Praxiseinrichtung.
  • Das Praktikum beginnt im Normalfall in der ersten Schulwoche, kann aber in Absprache mit dem Praktikumsbetrieb auch früher (bereits in den Sommerferien) beginnen.
  • Das Praktikum findet pro Woche an drei Tagen statt. Während der Schulferien (montags bis freitags) und an unterrichtsfreien Tagen hat der/die Praktikant/in den Praktikumsbetrieb zu besuchen. Die tägliche Arbeitszeit sollte ca. 8 Stunden betragen. Bei Minderjährigen sind die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes zu beachten.

Wer seinen Praktikumsplatz verliert (Kündigung), und innerhalb von zwei Wochen keinen neuen Praktikumsplatz nachweisen kann, muss den Bildungsgang Fachoberschule verlassen.

Die Feststellung über den Erfolg/nicht Erfolg des Praktikums trifft der Praktikumsbetrieb.

  • Im Jahreszeugnis der Klassenstufe 11 wird die Bewertung des Praktikums mit „erfolgreich“ oder „nicht erfolgreich“ eingetragen.
  • Eine Bewertung mit „nicht erfolgreich“ bedeutet, dass eine Versetzung ausgeschlossen ist.
  • Ein vorzeitiges Ausscheiden (z. B. Kündigung oder Wechsel) aus einem bestehenden Praktikumsverhältnis ist nur nach Rücksprache mit der Klassenleitung möglich und erfordert den unverzüglichen Beginn eines Anschlusspraktikums, um den Bildungsgang Fachoberschule fortsetzen zu können.
  • Zeugnisausgabe: Die Berichtshefte und die Praktikumszeugnisse werden der Klassenleitung spätestens bis zur 1. Schulwoche des folgenden Schuljahres vorgelegt. Die Ausgabe der Jahreszeugnisse kann erst nach deren Kontrolle erfolgen. Dies geschieht in der Regel in der 2. Schulwoche des neuen Schuljahres. Die Fachnoten der Klassenstufe 11 werden den Schülerinnen und Schülern am letzten Unterrichtstag vorab formlos mitgeteilt.