Anmeldung

Aufnahmevoraussetzungen für die Einführungsphase des GWG

Ohne Aufnahmebedingungen

  • Gymnasium: Schüler, die in die Klasse 10 versetzt sind
  • FOS: Absolventen aller Fachrichtungen

Mit Aufnahmebedingungen

Einer Schülerin oder einem Schüler wird nach dem Besuch der Klassenstufe 10 die Berechtigung zum Übergang in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe zuerkannt, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Im 2. Halbjahr der Klassenstufe 10 hat die Schülerin oder der Schüler am Unterricht von mindestens drei Aufbaukursen in der Fächergruppe III (Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache, eines der Fächer Chemie oder Physik) sowie im erforderlichen Umfang am Unterricht der 2. Fremdsprache teilgenommen.

  2. In diesen Aufbaukursen wurden jeweils mindestens 04 Punkte erreicht.

  3. Im verbleibenden Fach der Fächergruppe III und in den Fächern der Fächergruppe IV (die Fächer des Pflicht- und des Wahlpflichtbereichs, die nicht zur Fächergruppe III gehören) wurde eine Durchschnittspunktzahl von mindestens 07 Punkten erreicht, wobei nur ein Fach mit weniger als 04 Punkten, aber nicht mit 00 Punkten bewertet sein darf.

Abschlusszeugnis mit Vermerk der Berechtigung zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe, der unter folgenden Voraussetzungen erteilt wird:

  1. Notendurchschnitt 2,5 in Deutsch, Mathematik, 1. und 2. Fremdsprache bzw. Notendurchschnitt 2,3 in Deutsch, Mathematik und Fremdsprache (sofern nur eine Fremdsprache belegt ist), wobei in keinem dieser Fächer die Note unter „ausreichend“ lauten darf,

  2. und Notendurchschnitt 2,75 in den übrigen Fächern, wobei in nicht mehr als einem dieser Fächer die Note „mangelhaft“ lauten darf
    oder
  3. Abschlusszeugnis mit zusätzlicher Empfehlung zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe, die auf Antrag durch die Klassenkonferenz der abgebenden Schule unter folgenden Voraussetzungen ausgesprochen werden kann:
  1. Notendurchschnitt 2,75 in Deutsch, Mathematik, 1. und 2. Fremdsprache bzw. Notendurchschnitt 2,6 in Deutsch, Mathematik und Fremdsprache (sofern nur eine Fremdsprache belegt ist), wobei in keinem dieser Fächer die Note unter „ausreichend“ lauten darf,

  2. und Notendurchschnitt 3,0 in den übrigen Fächern, wobei in nicht mehr als einem dieser Fächer die Note „mangelhaft“ lauten darf.

  1. die Durchschnittsnote in den Fächern Deutsch, Mathematik, Fremdsprache und Berufliche Kompetenz beträgt auf dem Abschlusszeugnis mindestens 2,5, wobei in keinem dieser Fächer die Note unter "befriedigend" lauten darf, und die Durchschnittsnote in den übrigen Fächern beträgt mindestens 2,75, wobei in nicht mehr als einem der letztgenannten Fächer die Note "mangelhaft" lauten darf, oder

  2. in höchstens einem der Fächer Deutsch, Mathematik, Fremdsprache und Berufliche Kompetenz lautet die Note auf dem Ab- schlusszeugnis wenigstens "ausreichend" und die Durchschnittsnote in diesen Fächern beträgt mindestens 2,0 und in den übrigen Fächern mindestens 2,75, wobei in nicht mehr als einem der letztgenannten Fächer die Note "mangelhaft" lauten darf.

Aufnahmevoraussetzungen für die Hauptphase des GWG

  • Fachoberschule (Fachbereich Wirtschaft/Wirtschaftsinformatik)
  • Fachoberschule (Fachbereich Gesundheit und Soziales)      

Absolventen der Fachoberschule, die vor Eintritt in die Fachoberschule an der zum mittleren Bildungsabschluss führenden Schule in einer 2. Fremdsprache durchgehend unterrichtet wurden, am Unterrichtsangebot der Fachoberschule in dieser 2. Fremdsprache (zusätzlich zur 1. Fremdsprache) teilgenommen und im Zeugnis der Fachhochschulreife hierfür mindestens die Note „befriedigend“ erhalten haben, können in das entsprechende Profil der Hauptphase eintreten.