Musterhygieneplan Saarland

Hier findet ihr die wichtigsten Änderungen und den Musterhygieneplan (pdf).

Die wichtigsten Änderungen in Kürze:

Wenn immer möglich, soll ein Abstand von 1,5 m in den Klassenräumen eingehalten werden.

Es besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz (Medizinische Masken) zu tragen. Über eine kurzzeitige Ausnahme von der Tragepflicht entscheiden die Lehrkräfte (z. B. Fremdsprachenunterricht, Präsentation an der Tafel). Andere Schutzmaßnahmen sind dann zu verstärken. Wir stellen allen Schüler*innen solche Masken bereit.

Die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt auch auf dem freiem Schulgelände, wenn 1,5 m Abstand nicht eingehalten werden.

Bei Kranheitssymptomen (über 38 Grad Fieber, trockener Husten, erhebliche Bauchschmerzen mit oder ohne Durchfall und Erbrechen, Störung des Geruchs- und/oder Geschmacksinns) ist der Schulbesuch zu unterbrechen.

Der ÖPNV sollte nach Möglichkeit nicht genutzt werden.

Bis zum Verlassen der Schule sollte die Person sich in einen Raum mit möglichst wenigen Kontakten zu anderen Personen begeben.

Bei Krankheitssymptomen sollte die Schule erst wieder nach einer symptomfreien Phase von 48 Stunden besucht werden.

Wurde von einem Arzt oder einer Ärztin eine COVID-19-Testung angeordnet, bleibt die Person zu Hause, bis das Testergebnis vorliegt.

Musterhygieneplan Saarland

Zum Infektionsschutz in Schulen im Rahmen der Corona-Pandemiemaßnahmen (Stand 19.02.2021).